Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der "Pension Sonnenhang - Melsungen"
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Vermietung von Zimmern und Ferienwohnungen sowie für sämtliche weitere von der "Pension Sonnenhang - Melsungen" angebotenen Leistungen. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Beherbergungsvertrages, den der Gast mit der Pension abschließt und gelten bei der Buchung als anerkannt.
2. Vertragsabschluss
Der Beherbergungsvertrag kommt durch den Antrag des Gastes und die schriftliche Bestätigung (per Fax, e-Mail, Brief) durch die "Pension Sonnenhang - Melsungen" zustande. Ein Vertrag kann auch kurzfristig durch mündliche oder telefonische Bestellung für das aktuelle Datum zustande kommen und ist ebenso für beide Seiten bindend. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch entstehenden Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag ein zu stehen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
Die "Pension Sonnenhang - Melsungen" ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an die "Pension Sonnenhang - Melsungen" zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Der gesamte Rechnungsbetrag ist am Tage der Anreise in bar zu zahlen. Eine Zahlung per Überweisung bzw. mittels Kreditkarte ist nicht möglich. Bei einer früheren Abreise bleibt der gesamte Betrag fällig.
Die "Pension Sonnenhang - Melsungen" ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung werden schriftlich vereinbart.
Kinderermäßigung:
Die Kinderermäßigung gilt nur bei Unterbringung im Zimmer der Eltern. Bei der Buchung eines Extra-Zimmers für die Kinder wird der volle Preis fällig.
- Kinder von 0-4 Jahre frei
- Kinder von 4-10 Jahre zahlen 50%
- Kinder über 10 Jahre zahlen den vollen Preis
4. Storno- und Rücktrittsbedingungen
Eine Stornierung durch den Gast hat grundsätzlich schriftlich (per e-Mail, Fax, Brief) zu erfolgen. Die Stornierungsgebühren sind wie folgt gestaffelt:
- 30. bis 15.Tag vor dem Anreisetag - 20%
- 14. bis 8. Tag vor dem Anreisetag - 50%
- 7. bis 3. Tag vor dem Anreisetag - 70%
- innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung - 80%
- bei Nichtanreise - 100%
des gesamten Rechnungsbetrages.
Die Stornierungskosten werden um den Betrag der durch Weitervermietung der reservierten Zimmer seitens der Pension erzielt werden verrechnet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden geringer ist, als die geforderte Summe. Die Pension empfiehlt zur Vermeidung von Stornogebühren eine Reiserücktrittsversicherung.
Die "Pension Sonnenhang - Melsungen" ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
- Höhere Gewalt oder von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit durch Verschulden des Kunden leidet oder gefährdet werden kann
- Eine nicht schriftlich vereinbarte Nutzungsänderung vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt der Pension vom Vertrag besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Gebuchte Zimmer/Ferienwohnungen stehen dem Kunden am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sollte das Zimmer/die Ferienwohnung bereits bezugsfertig sein, kann schon früher bezogen werden. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension für zusätzliche Nutzung des Zimmers/ der Ferienwohnung nach 11.00 Uhr 50% des Zimmerpreises und nach 18.00 Uhr 100% berechnen.
6. Haftung
Der Gast haftet gegenüber der "Pension Sonnenhang - Melsungen" für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der "Pension Sonnenhang - Melsugnen" bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
Soweit der Gast sein Auto auf den Parkplätzen der Pension abstellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter Fahrzeuge oder deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebsort. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so sollen sie durch die dem Inhalt dieser AGB am nächsten kommende Klauseln ersetzt werden. Im Übrigen wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- und Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten der "Pension Sonnenhang - Melsungen", bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.